Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

Produkt: Stefans Solitaire · Softwareversion: 1.1.0 · EULA-Version: 2.0-2026-07-26 · Stand: 26. Juli 2026

1. Geltungsbereich und Zustimmung

Diese Vereinbarung gilt zwischen Stefan Klein („Lizenzgeber“) und der Person, die Stefans Solitaire („Software“) nutzt. Vor dem ersten Spielstart wird um eine ausdrückliche Bestätigung dieser EULA und der Datenschutzerklärung gebeten. Ohne Bestätigung wird die Anwendung nicht gestartet.

2. Nutzungsrecht

Der Lizenzgeber gewährt unentgeltlich ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die Software für private, nicht kommerzielle Zwecke im Browser zu laden und auszuführen. Erlaubt sind die technisch notwendigen, vorübergehenden Vervielfältigungen, die beim bestimmungsgemäßen Browserbetrieb entstehen.

Ohne vorherige Erlaubnis dürfen eigene Bestandteile der Software insbesondere nicht verkauft, vermietet, öffentlich zugänglich gemacht, anderweitig verbreitet oder für kommerzielle Angebote genutzt werden.

3. Urheberrecht und Drittanbieter-Komponenten

Eigene Programmteile, Gestaltungselemente und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Rechte an Drittanbieter-Komponenten verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. Für diese Komponenten gelten vorrangig deren Open-Source-Lizenzen; die zugehörigen Hinweise und Lizenztexte stehen in den Drittanbieter-Lizenzen.

4. Bearbeitung, Untersuchung und Interoperabilität

Eine Bearbeitung, Dekompilierung oder sonstige Veränderung eigener Programmteile ist nur mit Zustimmung des Lizenzgebers oder im gesetzlich zwingend erlaubten Umfang zulässig. Unberührt bleiben insbesondere die gesetzlichen Rechte zur bestimmungsgemäßen Nutzung und Fehlerberichtigung (§ 69d UrhG), zum Beobachten, Untersuchen oder Testen des Programmablaufs (§ 69d Abs. 3 UrhG) und zur Herstellung von Interoperabilität (§ 69e UrhG). Entgegenstehende Einschränkungen gelten nicht, soweit sie nach § 69g UrhG unwirksam wären.

5. Verfügbarkeit und Änderungen

Die Software wird unentgeltlich bereitgestellt. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit, bestimmte Funktionen, Support oder Weiterentwicklung besteht nicht. Gesetzlich zwingende Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Wesentliche Änderungen dieser Vereinbarung gelten für die weitere Nutzung erst nach erneuter ausdrücklicher Bestätigung.

6. Haftung

Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird nach den gesetzlichen Vorschriften gehaftet. Ebenso bleiben eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer übernommenen Garantie sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftung unberührt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen richtet sich die Haftung für die unentgeltliche Überlassung nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

7. Datenschutz

Informationen zu Server-Protokollen, Hosting bei Alfahosting und lokal gespeicherten Spielinformationen enthält die Datenschutzerklärung.

8. Ende des Nutzungsrechts

Das Nutzungsrecht endet, wenn diese EULA wirksam beendet wird oder ein erheblicher Verstoß trotz Abhilfeaufforderung fortbesteht; eine Abhilfeaufforderung ist entbehrlich, wenn sie gesetzlich nicht erforderlich oder unzumutbar ist. Nach Beendigung ist die weitere Nutzung einzustellen. Zwingende gesetzliche Rechte und Lizenzen von Drittanbietern bleiben unberührt.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Ist der Nutzer Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt. Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.